Woher erhalte ich eine Verordnung/Rezept?
Verordnungen stellen Kinderärzte, Pädaudiologen, HNO-Ärzte, Kieferorthopäden, Neurologen und Hausärzte aus. Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss. Deshalb ist es sinnvoll, die Verordnung erst nach der Terminabsprache mit uns beim behandelnden Arzt abzuholen.
Zuzahlungen
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes und es sind 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung an uns zu entrichten.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Krankenkasse beraten.
Näheres dazu finden Sie auch unter www.heilmittelrichtlinien.de
Falls sie unsicher sind, ob bei Ihrem Kind eine ergotherapeutische, logopädische oder physiotherapeutische Behandlung notwendig ist, bieten wir auch eine Diagnostik (über ca. 2 Stunden), als Selbstzahlerleistung an. Jede Stunde kostet 25 €. Eine genaue Nachbesprechung und bei Bedarf ein Bericht für den Arzt, sind natürlich inklusive.
Wie lange dauert eine Therapieeinheit und wie oft findet die Therapie statt?
Je nach Störungsbild und Ermessen Ihres Arztes werden Therapieeinheiten von 30 Minuten, 45 Minuten oder 60 Minuten verordnet. Meist findet die Therapie 1-2x in der Woche statt.
Was geschieht in der ersten Stunde?
Hier findet ein Erstgespräch, ein so genanntes Anamnesegespräch statt. Dabei haben Sie die Möglichkeit, genau zu schildern, weshalb Sie zu uns gekommen sind. Anschließend werden Testverfahren zur Erstellung der logopädischen/ergo-/physiotherapeutischen Diagnose durchgeführt.